Hinweis

Garantierte Durchführung

InstitutsVergV 3.0 und Auslegungshilfe in der Umsetzungspraxis

Zielsetzung:

Die regulatorischen Anforderungen an die Ausgestaltung und Umsetzung der Vergütungssysteme werden im Rahmen von immer neuen Interventionen von Gesetzgeber und Aufsicht verschärft. Im Mittelpunkt der nationalen Regelungen für Banken steht die InstitutsVergV, die zuletzt 2017 novelliert wurde. Aus den Neuerungen ergibt sich weiterer Handlungsbedarf für alle bedeutenden und nicht-bedeutenden Institute. Neben einer Vielzahl von konkretisierenden Umsetzungsbestimmungen der Auslegungshilfe sind vor allem die Verschärfungen für die Vergütungssysteme von Geschäftsleitern und Risk Takern in bedeutenden Instituten beachtlich. Unser Basisseminar vertieft die Neuerungen im Umsetzungszusammenhang mit dem bestehenden Anforderungskatalog aus nationalen und internationalen Bestimmungen und gibt einen Ausblick auf aktuelle Entwicklungen.

Auf der Grundlage des Basisseminars können Sie weiterführende Qualifikationen in den Vertiefungsseminaren „Lessons Learned in der Risk Taker-Vergütung“, „Unabhängigkeit des Vergütungsbeauftragten“ und „Risikorelevante Anknüpfungspunkte der Vergütungssysteme“ erwerben.

Inhaltliche Bausteine:

  • Anwendungsbereich, Einstufung und allgemeine Anforderungen an die Nachhaltigkeit der Vergütungssysteme
  • Vergütungsbegriff und Behandlung besonderer Vergütungselemente (Zulagen, Abfindungen, Garantien, Retentions)
  • Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung
  • Geschärfte Zuständigkeiten von Aufsichtsrat, Vergütungskontrollausschuss, Geschäftsleitung, Vergütungsbeauftragten und Kontrolleinheiten
  • Risk Taker-Identifizierung und -Vergütung in bedeutenden Instituten
  • Neue Offenlegung von Vergütungsangaben und Umsetzungsnotwendigkeiten im Gruppenzusammenhang
  • Ausblick – Aktuelle Entwicklungen (z.B. EU-Bankenpaket, Auslegungshilfe, EBA Standards)

Teilnehmerkreis

Sie profitieren als Vergütungsbeauftragter, als stellvertretender Vergütungsbeauftragter sowie als Fachkraft, die einem Vergütungsbeauftragten zuarbeitet. Außerdem profitieren Sie als Fach- oder Führungskraft in Personal, Risiko-Controlling, Compliance und Revision, die die Thematik in bedeutenden oder nicht-bedeutenden Instituten übernehmen bzw. in naher Zukunft bearbeiten soll. Als Mitglieder von Aufsichtsgremien und Betriebs- / Personalräten erwerben Sie wichtiges Grundwissen.

Referenten

Werner Klein

Werner Klein verfügt über mehr als 25 Jahre Berufs- und Branchenerfahrung im HR- und Vergütungsmanagement bei Banken und anderen Finanzdienstleistern in Deutschland und im europäischen Ausland. Er zählt damit zu den bekanntesten und gefragtesten Experten in der Gestaltung von Vergütungssystemen in der Finanzbranche und ist ein bevorzugter Ansprechpartner für Mitglieder von Aufsichts- und Geschäftsführungsgremien sowie den Führungskräften und Experten in den Fachabteilungen der Unternehmen.

Nach dem Abschluss seines bankfachlichen Studiums arbeitete er im Kredit- und Risikomanagement bevor er verschiedene Fach- und Führungspositionen im HR-Management eines deutschen Bankkonzerns ausübte. Dabei verantwortete er Funktionen im Management Development, Compensation & Benefits sowie als HR Business Partner für globale Geschäftseinheiten.

2005 wechselte er in die Unternehmensberatung und war zuletzt als Senior Partner und Mitglied der Geschäftsleitung einer marktführenden internationalen HR-Managementberatung tätig bei der er als Practice Leader das Beratungsgeschäft mit Banken und anderen Finanzdienstleistern leitete.

Seit 2015 ist Werner Klein als Inhaber und Managing Consultant von compgovernance, tätig, einer unabhängigen und inhabergeführten Unternehmensberatung, deren Beratungsschwerpunkt im Performance und Compensation Management von Banken und anderen Finanzdienstleistern liegt.

Werner Klein hat sich in seiner Beratungstätigkeit über die letzten Jahre insbesondere mit der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen an die Angemessenheit der Vergütungssysteme bei Banken und anderen Finanzdienstleistern beschäftigt. Dabei hat er eine Vielzahl von Beratungsmandaten übernommen und darüber hinaus diverse Studien durchgeführt sowie Fachthemen in Literatur und Fachpresse veröffentlicht.

Anmeldung

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Übersicht

Termine und Veranstaltungsorte

11.09.2019, 09:30-17:00
Godesberger Allee 88
53175 Bonn

17.03.2020, 09:30-17:00
Frankfurt a.M.

03.11.2020, 09:30-17:00
Bonn

Dauer

2 Tage [14 CPE ~ IIA Standards]

Code-Sharing Seminar

Anbieter:
VÖB-Service GmbH
Co-Veranstalter:
ARC Institute

Methodik

Interaktiver Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit, praktische Übungen, Fallstudien, Reflexion

Teilnahmebedingungen und Preis

Die Teilnahmegebühr beträgt 1.450,- Euro und ist umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 22a UStG. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit Rechnung. Bitte zahlen Sie die Teilnehmergebühr direkt nach Erhalt der Rechnung. Der Preis beinhaltet die Teilnahme an den Vorträgen der jeweils gebuchten Veranstaltung, Kaffeepausen sowie Seminarunterlagen.

Bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungstermin können Sie kostenlos stornieren. Danach oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers berechnen wir die gesamte Teilnahmegebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Anmeldung

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