Leitungsworkshop: Neue Regeln für Banken mit Schwerpunkt auf Regeln zur Informationstechnologie
Workshop für Mitglieder der Geschäftsleitungen, Verwaltungs- und Aufsichtsräte Deutscher Kreditinstitute
Zielsetzung:
Der IT-Kompetenz in der Geschäftsleitung und im Verwaltungs- bzw. Aufsichtsgremium von Kreditinstituten kommt eine immer größere Bedeutung zu.
Die BaFin hat vor diesem Hintergrund bereits ihre Verwaltungspraxis in Bezug auf die erforderlichen theoretischen und praktischen Erfahrungen des Leitungsorgans angepasst und zielt hierbei insbesondere auf den weiteren Ausbau des IT-Know-hows im Leitungsorgan ab. Die Aufsicht betont in diesem Zusammenhang nochmals die Gesamtverantwortung aller Geschäftsleiter, unabhängig von definierten Ressortverantwortlichkeiten.
Die Vielzahl der aktuellen und perspektivischen Regulierungsvorhaben erschwert hierbei jedoch die Orientierung.
Unser Leitungsworkshop gibt einen aktuellen Überblick über die gültigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen und vermittelt in kompakter Form deren wesentliche Inhalte und die jeweilige Erwartungshaltung an Mitglieder des Leitungsorgans und vermittelt somit theoretische Kenntnissen zur Erhöhung der fachlichen Qualifikation von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsorgans.
Abschließend gehen wir auf die aktuelle Prüfungspraxis von Bundesbank und BaFin im Rahmen von IT-Sonderprüfungen nach §44 KWG ein.
Inhaltliche Bausteine:
- BCBS 239
- Neue MaRisk
- Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT)
- IT-Sicherheitsgesetz, kritische Infrastrukturen
- Datenschutz
- Qualifikation des Leitungsorgans
Teilnehmerkreis
Sie profitieren als Mitglied der Geschäftsleitung, Verwaltungs- und Aufsichtsrat Deutscher Kreditinstitute.
Referenten
Dr. Matthias Döring
Olaf Zißner
Seit 2008 ist Herr Zißner bei der VÖB-Service GmbH in der Abteilung Bankenaufsicht tätig und verantwortet dort insbesondere RADAR und die dazugehörige RADAR-Produktfamilie, die Lösungsbausteine zum regulatorischen Compliance-Management.
Er hat im September 2018 die Leitung der Abteilung Non Financial Risk übernommen.
Über das ARC-Institute
Das ARC-Institute liefert mit dem Audit Research Center wichtige Impulse zur Weiterentwicklung der Revisionsbranche. Der Zielfokus richtet sich auf die Vernetzung zwischen Wissenschaft und Praxis. Dabei steht die Weiter- und Neuentwicklung in Kooperation mit Revisoren, Unternehmen und Verbänden im Fokus, um die Praxisnähe zu erhalten und implementierungsfähige Methoden, Tools sowie Konzepte zu entwickeln. Die im Dialog mit Branchenexperten erarbeiteten Ergebnisse dienen der Praxis heute als Leitfaden und Adaptionsmöglichkeiten, um den Gesamtnutzen des Unternehmens langfristig und nachhaltig mit einer innovativen Revisionsarbeit steigern zu können.
Im Sinne des Thought Leadership Gedankens steht das ARC Institute mit dem Audit Research Centerfür Themenführerschaft und Vorausdenken im Bereich Interne Revision.
Gegenwärtig unterstützt das ARC Institute im Rahmen von Forschungs-, Beratungs- und Personalentwick-lungsprojekten nicht nur führende supranationale Institutionen, sondern auch zahlreiche börsennotierte Unternehmen in den drei deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz.
Übersicht
Termine und Veranstaltungsorte
09.03.2020, 09:30-17:00
Bonn
28.09.2020, 09:30-17:00
Frankfurt a.M.
Dauer
1 Tag [7 CPE ~ IIA Standards]
Code-Sharing Seminar
Anbieter:
VÖB-Service GmbH
Co-Veranstalter:
ARC Institute
Methodik
Interaktiver Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit, praktische Übungen, Fallstudien, Reflexion
Teilnahmebedingungen und Preis
Die Teilnahmegebühr beträgt 1950,- Euro und ist umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 22a UStG. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit Rechnung. Bitte zahlen Sie die Teilnehmergebühr direkt nach Erhalt der Rechnung. Der Preis beinhaltet die Teilnahme an den Vorträgen der jeweils gebuchten Veranstaltung, Kaffeepausen sowie Seminarunterlagen.
Bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungstermin können Sie kostenlos stornieren. Danach oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers berechnen wir die gesamte Teilnahmegebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.